Familie Langemann
Jakob Langemann, geb. im Jahre 1907, wurde am 13. Februar 1933 verhaftet und beschuldigt, gegen die Art. 52.10 und 52.11 StGB der RSFSR verstoßen zu haben. Aufgrund von Mangel an Beweisen für die Eröffnung einer Gerichtsverhandlung wurde das Verfahren wieder eingestellt.
Am 20. März 1938 wurde Jakob erneut verhaftet und am 11. Oktober 1938 von einer Trojka des UNKWD der Region Altai nach den Art. 52.2, 52.9 und 52.10, 52.11 des StGB der RSFSR zum Tod durch Erschießen verurteilt. Das Urteil wurde am 24. Oktober 1938 in der Stadt Bijsk in der Region Altai vollstreckt.
Am 22. Mai 1959 wurde Jakob vom Militärgerichtshof des Sibirischen Militärgebiets rehabilitiert.
Aron Langemann, geb. im Jahre 1908, wurde am 13. Februar 1933 verhaftet und beschuldigt, gegen die Art. 52.10 und 52.11 StGB der RSFSR verstoßen zu haben. Aufgrund von Mangel an Beweisen für die Eröffnung einer Gerichtsverhandlung wurde das Verfahren wieder eingestellt.
Am 21. März 1938 wurde Aron erneut verhaftet und am 11. Oktober 1938 von einer Trojka des UNKWD der Region Altai nach den Art. 52.2, 52.9, 52.10 und 52.11 StGB der RSFSR zum Tod durch Erschießen verurteilt. Das Urteil wurde am 24. Oktober 1938 in der Stadt Bijsk in der Region Altai vollstreckt.
Am 22. Mai 1959 wurde Aron vom Militärgerichtshof des Sibirischen Militärgebiets rehabilitiert.
Elisabeth Langemann, geb. im Jahre 1917, wurde am 29. Mai 1938 verhaftet und am 27. Januar 1939 vom Gebietsgericht Altai nach dem Art. 58.10 StGB der RSFSR zu fünf Jahren Freiheitsentzug und der Aberkennung ihrer staatsbürgerlichen Rechte für die folgenden drei Jahre verurteilt. Sie büßte die Strafzeit bis zum 01. April 1943 ab. Danach wurde sie in die Stadt Barnaul, Region Altai, beordert. In der Stadt Barnaul verblieb sie als Mobilisierte, bis sie gesundheitshalber demobilisiert wurde.
Am 11. Juni 1969 wurde Elisabeth vom Obersten Gerichtskollegium RSFSR rehabilitiert.
Im Jahre 1992 verstarb Elisabeth im Alter von fünfundsiebzig Jahren in der Siedlung Tabuny in Russland.